1. Geltung der Bedingungen und anwendbares Recht

a) Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Einkaufsbedingungen und unterliegen deutschem Recht und den in Deutschland anwendbaren Regeln der EG. Das UN-Kaufrecht ist nicht anwendbar. Diese Regelung gilt somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Lieferung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung bzw. Lieferungen unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen bzw. Verkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

b) Abweichungen von diesen Einkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt sind.

2. Qualitätsstandard – Einhaltung von DIN-Normen
Lieferungen an uns sind nur dann mangelfrei, wenn die Fertigungstoleranz der einzelnen Sachen der DIN 7715 Teil 5 P2 entsprechen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ebenso sind nur Lieferungen auf sog. Europaletten mit einer Höhe von max. 1,8 m incl. Palette mangelfrei.

3. Bestätigungen

a) Jeder Auftrag ist innerhalb von 5 Werktagen vom Lieferanten schriftlich zu bestätigen. Folgt bei laufenden Geschäftsbeziehungen eine Ablehnung binnen 5 Werktagen nach Zugang nicht, so gilt die Bestellung als angenommen.

b) Ohne unsere schriftliche Bestätigung dürfen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht auf Dritte übertragen werden, insbesondere sind Forderungsabtretungen ausgeschlossen.

4. Preise

a) Beabsichtigte Preiserhöhungen sind mit einer Frist von mindestens 3 Monaten anzukündigen und zu begründen.

b) Hat der Lieferant vor oder nach Bestellungseingang seine Preise ermäßigt, die sind diese Preise maßgebend sofern die Ware noch nicht beim Empfänger eingetroffen ist.

5. Lieferung und Gefahr

Die bestellte Ware ist entsprechend der Spezifikation in der Bestellung an die angegebene Lieferadresse zu senden. Die Ware reist auf Gefahr des Lieferanten. Die Lieferung erfolgt frei Haus.

6. Auftragsabwicklung

a) Jede Lieferung ist ein Lieferschein, der kleine Preisangaben enthalten darf, beizufügen. In dem wegen der Bestellung geführten Schriftwechsel und in allen Formularen/Rechnungen sind die Auftragsnummer der Produkte, das Auftragsdatum und die TrockenBad- Artikelnummer der Produkte anzugeben. Ferner müssen Rechnungen und Lieferscheine Angaben über Versandtag und -art, Anzahl der Packstücke, Paletten und Konditionen enthalten. Werden Teillieferungen berechnet, ist darauf hinzuweisen.

b) Durch Abweichungen von vorstehenden Bestimmungen verursachte Mehrkosten und Schäden trägt der Lieferant.

c) Warenannahme: Montag bis Freitag 07:00-15:00 Uhr – Anlieferungen von mehr als 4 Paletten sind mindestens 2 Werktage vorab zu avisieren.

7. Teilleistung – Ablehnung der Nachlieferung

Bei nicht fristgerechter, nicht vollständiger oder nicht mangelfreier Lieferung sind wir berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung, die Nachlieferung nicht oder nicht mangelfreier abzulehnen. Ist ein fixer Liefertermin oder ein fixer Lieferzeitraum vereinbart, ist die Fristsetzung entbehrlich.

8. Unterlagen, Zeichnungen, Modelle, Filme

Alle mit unserem Auftrag dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Unterlagen, Modelle und Filme bleibt unser Eigentum und sind dem Angebot wieder beizufügen. Sie dürfen weder weiterverwendet noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Der Lieferant hat uns auf Verlangen alle seine Pläne, Konstruktionszeichnungen, Berechnungen usw. in dreifacher Ausfertigung zur Einsicht und Genehmigung vorzulegen. Wir dürfen diese Unterlagen ohne Zustimmungen des Lieferanten Dritten nicht zugänglich machen. In unserem Auftrag gefertigte Modelle und Filme gehen jedoch in unser Eigentum über. Sie sind sorgfältig bis auf Abruf für uns zu lagern uns als fremdes Eigentum zu versichern. Ein Zugrückhaltungsrecht besteht insoweit nicht.

9. Zahlung und Skontierung

Bei der Bezahlung von Lieferkantenrechnungen binnen 14 Tagen ab Zugang ist ein Skontoabzug von 3% zulässig. Ansonsten sind Rechnungen binnen 30 Tagen ab Zugang rein netto zu bezahlen. Ansonsten gemäß Konsilagervereinbarung.

10. Verrechnungsklausel

Eine Verrechnung bei Gegengeschäften behalten wir uns vor.

11. Lieferfristüberschreitung

Wird ein Liefertermin trotz Erinnerung überschritten, sind wir nach Ablauf einer Frist von 2 Wochen berechtigt vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz zu verlangen. Die gesetzlichen Regeln des BGB/HGB über das Fixgeschäft bleiben unberührt.

12. Eigentumsvorbehalt

Die TrockenBad akzeptiert keinen verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Waren.

13. Geschäftsgeheimnisse – Verschrottung fehlerhafter Ware

Unsere Bestellungen und alle damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten sind vom Lieferanten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Auf die Geschäfte mit uns darf der Lieferant nur hinweisen, wenn wir uns damit schriftlich einverstanden erklärt haben. Wir behalten uns vor, an uns gelieferte fehlerhafte Ware, sollten wir sie schon be- oder verarbeitet haben bei uns zu verschrotten.

14. Gewährleistung

a) Der Lieferant übernimmt die Gewähr dafür, dass die gelieferten Sachen und ihre Aufmachung den vertraglichen Anforderungen und den am Tage der Lieferung gültigen einschlägigen Gesetzen, behördlichen Vorschriften oder Handelsbräuchen entsprechen. Der Lieferant garantiert insbesondere, dass die Kaufsache in Form und Aufmachung den allgemeinen Regeln der Technik sowie Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften entspricht und nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

b) Die Verpackungs- und Auszeichnungsvorschriften der TrockenBad sind Bestandteil dieser Einkaufsbedingungen. Wir behalten uns vor, bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften die Übernahme der Warensendung abzulehnen und auf Kosten des Lieferanten zurücksenden oder die Auszeichnungs- bzw. Verpackungsarbeiten gegen Belastung selbst vorzunehmen.

c) Gewährlesitungspflciht des Lieferanten verjährt gemäß der gesetzlichen Bestimmungen gerechnet vom Tage des Wareneinganges beim Empfänger an frühestens jedoch zwei Monate, nachdem wir die Gewährleistungsansprüche unseres Kunden erfüllt haben, spätestens nach fünf Jahren.

d) Bei nicht genehmigungsfähigen Abweichungen hinsichtlich Menge und Art der Ware bedarf es von uns keiner Rüge, bei allen anderen ist diese 14 Tage nach Entdeckung zu erheben.

e) Für an uns zurückgegebene Ware erhält der Lieferant umgehend eine Belastung. Rücksendungen aus vom Lieferant zu vertretenen Gründen erfolgen auf dessen Kosten und Gefahr.

f) Wir behalten uns vor, gelieferte Ware zu reklamieren, wenn sie bereits verarbeitet ist.

15.Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist Siegen, soweit der Lieferant Kaufmann ist. Sollte eine der Vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird diese durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Unwirksamen möglichst nahe kommt.


TrockenBad * In der Welsmicke 4 * 57399 Kirchhunden * Fon ++49 2764 2694 04 * Fax 269405
Email verkauf@trockenbad * www.trockenbad.de * Steuernummer 338/5883/1492 * Inhaberin Mirjam Hille